Änderung in der Bauordnung Paragraph 71a

In vielen Wiener Kleingartenanlagen entspricht ein großer Teil der Häuser nicht nicht vollständig dem aktuellen Baurecht.

Neue Baurichtlinien 2025

Ab 01.01.2025 gelten im Kleingartenverein neue Baurichtlinien, genaueres finden Sie wenn Sie auf den Button klicken:

Bauen im Kleingarten

Bei Widmung "ganzjähriges Wohnen" EKL-W gilt:

maximal zulässige Hausgröße 50 m2 (je für Erdgeschoss & Dachausbau)
maximal zulässige Kellergröße 83,3 m2
maximal zulässige Kubatur 265 m3
maximal zulässige Höhe 5,5 m