Verrechnung der Pacht
Die Verrechnung der Pacht steht dem Generalpächter (ZV Wien) zu
Unser Verein ist vom ZV dazu ermächtigt, die Verrechnung und Aufteilung der Pacht bis auf Widerruf selbst vorzunehmen.
Müllabfuhr
Die Abfuhr von Müll wird durch das Abfallwirtschaftsgesetz geregelt.
Grundsätzlich ist davon auszugehen, dass bei Widmung EKlw die ganzjährige Entleerung und daher auch deren Bezahlung anfällt.
Die Regelungen könnten allerdings unterschiedlicher nicht sein: Vom Einzelkübel bis zu Großkübeln an zentralen Standorten ebenso wie bei der Verrechnung, die direkt vom Magistrat gemeinsam mit der Grundsteuer vierteljährlich erfolgen kann bis hin zur jährlichen Verrechnung über den Verein.
Verrechnung Wasser - Abwasser
Grundsätzlich ist der Verein der Bezugsberechtigte und daher auch jener, der nach
Ablesung der Subzähler den Wasserverbrauch an die Pächter verrechnet.
Beim Abwasser kann bei der MA 31 (Wiener Wasser) um Abschläge angesucht werden, diese werden üblicherweise auch gewährt. Die zuständige MA kann verlangen, dass jährlich um diese Abschläge angesucht werden muss.
Parkplatz
Unseren Vereinsparkplatz befindet sich am Ochsenkopfweg 16 und darf nur von Vereinsmitgliedern mit Parkkarte genutzt werden.
Die Parkkarten sind bei der Vereinsleitung zu beantragen.